Zum Hauptinhalt springen

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Die gesetzliche Grundlage für die Sozialpädagogische Familienhilfe ist der § 31 SGB VIII. Sie soll durch persönliche Betreuung und Begleitung die Familien dabei unterstützen und befähigen ihre Themen (bspw. Alltagsprobleme, Tagesstruktur, Entwicklung und Sicherstellung von Erziehungsfähigkeiten, Konflikte, Kontakt mit Ämtern und Institutionen) selbstständig zu bewältigen. Sie ist in der Regel auf eine längere Dauer ausgelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. 
Das übergeordnete Ziel ist die „Hilfe zur Selbsthilfe“ und die Stärkung der Familie als Ganzes. Die Mitarbeiter der SPFH dienen daher als Berater und Orientierungspunkt. Die Themen und die daraus folgende Ziele werden in und mit den Familien individuell erarbeitet und festgelegt.

Erziehungsbeistandschaft (EBei)

Die gesetzliche Grundlage für die Erziehungsbeistandschaft ist der § 30 SGB VIII. Die Erziehungsbeistandschaft dient dazu die Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbezug des sozialen Umfelds zu unterstützen. Dabei soll die Selbstständigkeit gefördert und die emotionalen und sozialen Fähigkeiten gestärkt werden.
Die durchführenden Mitarbeiter versuchen eine tragfähige Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen aufzubauen und einen sicheren Ankerpunkt in ihrem Leben dazustellen. Sie unterstützen die Kinder und Jugendlichen bei ihren spezifischen Themen durch Begleitung, Beratung, Anleitung und ihre Vorbildfunktion.

Begleiteter Umgang

Die gesetzliche Grundlage für den Begleiteten Umgang ist der §18 SGB VIII. Die Umgangsbegleitung steht in vielen Fällen in Zusammenhang mit Auseinandersetzungen infolge von Trennung oder Scheidung. Sie kann aber auch in anderen Problemlagen notwendig sein. Der Schutz des Kindes hat dabei oberste Priorität.
Als übergeordnetes Ziel unterstützen die durchführenden Mitarbeiter beim Aufbau oder Erhalt von Kontakten des Kindes zu seinen Eltern oder zu Elternteilen. Ebenso unterstützen sie bei Kontakten zu anderen wichtigen Bezugspersonen. Bindungsabbrüche sollen verhindert und somit eine Stärkung der Kinder und Jugendlichen erreicht werden. Natürlich stehen die Mitarbeiter bspw. den Eltern beratend zur Verfügung.

Gruppenangebote und Trainings

  • Deeskalationstraining
  • Respekt-Training
  • Kompetenztraining
  • Elterntraining
  • Coaching von Jugendlichen 13-17 Jahren
  • Coaching von Vätern

Formular

Anfrage

* Pflichtfach

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Weitere Datenschutzhinweise können Sie unserem Datenschutz entnehmen.   

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info(at)spi-unna.de widerrufen.

Kontakt:

Michael Böhm

Fachbereichsleitung Familienhilfe

02303 90295-75
m.boehm(at)spi-unna.de

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH),
Erziehungsbeistandschaft (Ebei),
Umgangsbegleitung (UmBe) und Respekttraining