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Kinderschutz

Ein wichtiger Grundsatz unserer täglichen pädagogischen Praxis ist der Kinderschutz, der die Wahrung der Grundrechte von Kindern und das Kindeswohl gewährleisten soll.

Der Kinderschutz hat mit dem Bundeskinderschutzgesetz, dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und dem Landeskinderschutzgesetz NRW eine notwendige Verbesserung erfahren. Das Gesetz bietet eine Orientierungshilfe für alle, die sich für das Wohlergehen von Kindern einsetzen und ist gleichzeitig eine Handlungsgrundlage in Bezug auf Prävention und Intervention.

Zu der primären Prävention gehört eine konsequente Überprüfung der Vergangenheit von Bewerber*innen, um potenzielle Gefahrenquellen ausfindig machen zu können. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine Einstellungsvoraussetzung. Darüber hinaus unterzeichnen alle neue Mitarbeitende eine Selbstverpflichtung. 

Wir als Träger nehmen unsere Verantwortung in Bezug auf den Kinderschutz sehr ernst und beschäftigen daher mehrere Kinderschutzfachkräfte, die im Falle einer notwendigen Intervention als Expert*innen agieren und dem Team beratend zur Seite zu stehen. Regelmäßige Fortbildungen zum Thema sensibilisieren und schulen die Mitarbeitenden.

In Zusammenarbeit mit allen Einrichtungen in Unna wurden Vereinbarungen formuliert, die die Vorgehensweise im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung festhalten. Neben einem Bogen zur Ermittlung des Schweregerades der Kindeswohlgefährdung, gehören hierzu auch Gespräche mit Personensorgeberechtigte sowie ggbfs. das Einschalten weiterer Behörden und Einrichtung.

Individuelle Kinderschutzkonzepte werden für alle Einrichtungen erarbeitet und regelmäßig überprüft und angepasst.